Problematik 1: Ein Fake-Account ist Käufer nach einer Auktion
Freitag ist es mir nun passiert. Ich habe ein gebrauchtes Macbook versteigert und der Gewinner der Auktion war "henyschulz" mit (0) Bewertung und Mitglied seit 4.3.09!!!. Leider war ich während der letzten Minuten der Auktion im Meeting, so dass ich den "verdächtigen" Bieter nicht ausschließen konnte. Nach der Auktion habe ich also "henyschulz" kontaktiert und auch die Handynummer der hinterlegten Adresse herausgefunden. Der völlig verzweifelte Namens-/Adress-Inhaber erzählte mir, dass er noch nie bei eBay registriert war und dass er angeblich schon 20 Artikel am selben Tag ersteigert haben solle. Er habe auch schon an eBay ein Fax geschrieben und darum gebeten den Fake-Account mit seinen Adressdaten zu löschen. Ich hatte es geahnt. Also habe ich mich an die Hotline von eBay gewendet und auch einen netten jungen Mann aus dem 1st Level-Support an die Strippe bekommen. Der eBay-Supportmitarbeiter hat sich den Vorgang angeschaut und mir mitgeteilt, dass er den Fake-Account nicht einfach deaktivieren könne, da dies nur im 2nd Level Support möglich sei. Ich fragte daraufhin, ob eBay denn nicht ein Interesse daran hätte den Fake-Account zu sperren, damit dieser nicht weiter sein Unwesen treibt. Nach einem Blick auf die Aktivität des Accounts "henyschulz" bestätigte mir der eBay-Mitarbeiter, dass der Account an dem Tag schon mehrere sehr hochpreisige Artikel ersteigert hätte. Er würde das dann intern weiterleiten. Heute habe ich bei eBay noch einmal auf die Gebotshistorie geschaut und mir die Details zu "henyschulz" aufgerufen und unglaublicherweise war der Account immer noch aktiv und ersteigert weiter munter Dinge, wie der Screenshot mit satten 542 Geboten links zeigt.
Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung, warum jemand einen Fake-Account anlegen würde und damit einfach Dinge ersteigert. Mir fiele höchstens ein, dass jemand eBay schaden möchte. Ich weiß auch nicht wie häufig so etwas geschieht aber letztendlich sind die Verkäufer und die unterlegenen Bieter die Geschädigten. eBay sollte bei solch einem Verdacht schnellstmöglich handeln und den Fake-Bieter schnellstmöglich sperren. Es geht aber noch weiter...
Problematik 2: Angebot an unterlegenen Bieter abgeben
Nun gibt es ja bei eBay diese tolle Funktion den unterlegenen Bietern ein Angebot zu machen, sofern diese ihren Account dafür aktiviert haben. Diese Funktion habe ich noch nie benötigt, doch gestern war es ja nun soweit, da ich wußte, dass mein Käufer ein Fake-Account war. Also habe ich dem unterlegenem Bieter mit dem letzten regulären Höchstgebot ohne Einfluss durch den Fake-Bieter ein Angebot gemacht. Wie an dem Screenshot zu erkennen ist, lag dieses Gebot von dem eBay-Nutzer mit 11 Bewertungen bei € 755,11 und dies habe ich ihm auch geschrieben. Bei der Funktion von eBay "Angebot an unterlegenen Bieter", die ich dann auch genutzt habe, wurde von eBay jedoch ein Sofort-Kaufen-Artikel über € 799, sprich mit dem Betrag des nächst tieferen Höchstgebotes eingestellt, das jedoch durch den Fake-Bieter hochgeboten wurde und damit nicht gelten dürfte. Dies bestätigte mir auch der eBay-Support-Kollege aber ändern könne er es auch nicht bzw. es gäbe keine flexible Preiseingabe. Ich solle dem unterlegenen Bieter einfach schreiben, dass er nur 755,11 EUR zahlen müsse. Aber eBay würde mir natürlich Gebühren für 799 EUR in Rechnung stellen....
Liebes eBay-Team, lieber eBay Product Manager (wer auch immer dafür jetzt zuständig ist): Dies kann nicht sein!!! Es müsste eine Funktion geben, die Spassbieter oder Fake-Bieter berücksichtigt und mit der man dem unterlegenen Bieter ein faires Angebot unterbreiten kann, ohne dass die Gebote des Fake- oder Spassbieters berücksichtigt werden! Dies muss vor allem ZEITNAH passieren, da die unterlegenen Bieter ja ansonsten schon anderweitig den gewünschten Artikel ersteigern. Die Fnktion von eBay "Problem klären" hilft nämlich in dieser Situation auch nicht, da sie erst eine Woche später funktioniert. eBay zeigt einem lediglich an:
Sehr komisch, wenn es den Käufer gar nicht gibt!
Ich habe mittlerweile auch noch einmal eine Email an eBay geschrieben, da leider auch der unterlegene Bieter sich nicht gemeldet hat (was ja auch sein gutes Recht ist...) und erhalte in den nächsten 48-72 Stunden Feedback von eBay dazu.... Bin ja mal gespannt, wie das nun weiter geht und wann ich unterlegenen Bietern ein faires Angebot machen kann, ob ich den Artikel wieder einstellen muss und ob ich für diese Flop-Auktion Gebühren zahlen darf.
More soon....
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7.3.09: Habe das Ganze noch einmal per Mail an eBay gemeldet. Unterlegene Bieter haben nicht auf meine Angebote reagiert.
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8.3.09
Heute ist der Käufer endlich gelöscht durch eBay!!!
Habe den Artikel erneut eingestellt:
Bin mal gespannt, ob eBay mir die Gebühren für den alten Artikel erlässt, nachdem ich ab 13.3.09 ein Problem melden darf, was ich dann natürlich tun werde. Ich halte Euch auf dem Laufenden.
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9.3.09
Ende gut Alles gut. Habe nun doch vorzeitig das Problem melden können bei eBay über den Vorfall "eBay-Gebühren zurückfordern". Wahrscheinlich, weil der Fake-Bieter-Account jetzt deaktiviert ist. Hat auch alles sehr schnell geklappt. Alte Auktion ist damit Geschichte. Großes Kompliment an dieser Stelle für die schnelle Reaktion auf die Gebührenerstattung. Nun bin ich gespannt, wie die neue Auktion verläuft, die ich vorher schon gestartet hatte.
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Hinweis: Habe jetzt mal den Käuferkreis in meinen Grundeinstellungen für alle Verkäufe eingeschränkt: http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences
KANN ICH NUR JEDEM EMPFEHLEN: eBay empfiehlt dazu auf: http://pages.ebay.de/help/sell/buyer-requirements.html
Klicken Sie in Mein eBay unter „Meine Mitgliedschaft“ auf „Einstellungen“.
Klicken Sie im Bereich „Verkäufereinstellungen“ auf „Bearbeiten“. Die Seite „Eingeschränkter Käuferkreis“ wird geöffnet.
Wählen Sie die gewünschten Bedingungen aus. So können Sie z.B. festlegen, dass Käufer mit den folgenden Merkmalen gesperrt werden:
Käufer in Ländern, in die Sie keine Waren verschicken
Käufer mit Verwarnungen wegen eines nicht bezahlten Artikels
Käufer, die innerhalb der letzten zehn Tage bei einer bestimmten Anzahl Ihrer Artikel (1–100) Höchstbietender waren oder die entsprechende Anzahl Artikel von Ihnen gekauft haben
Käufer ohne PayPal-Konto
Käufer, die wegen Verstößen gegen die Grundsätze gemeldet wurden
Klicken Sie auf „Senden“, um Ihre Bedingungen zu speichern.
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